Hans im Glück
Hans hat seinen wohlverdienten Ruhestand erreicht. Da ihm langweilig ist, macht er sich selbständig. Er überführt für verschiedene Autohändler und für Privatleute Luxus-Autos in ganz Europa. So kommt er mal raus und hat immer schöne Autos zum Fahren.
Er rechnet die einzelnen Fahrten mit seinen Auftraggebern ab. Von seinem Freund Friedwart hat er gehört, dass er als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. So kann er seinen Privatkunden deutlich günstigere Preise anbieten.
Hans beantragt beim zuständigen Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Seine Geschäfte laufen in den nächsten Jahren blendend.
Nach 4 Jahren meldet sich das Finanzamt bei Hans und teilt ihm mit, dass er die Voraussetzungen der Kleinunternehmerreglung nicht mehr erfülle. Er habe seit mindestens 3 Jahren Umsätze von deutlich mehr als 25.000 € Jahr. Die Grenze liegt mittlerweile (Stand Januar 2022) bei 22.000 €. Er wird zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen aufgefordert. Demzufolge wird Umsatzsteuer festgesetzt. Hans erhält Bescheide in Höhe von insgesamt 25.000 €.
Hans ist fassungslos! Diese Summe wird er niemals auftreiben können. Er begibt sich zu uns und lässt sich beraten.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist zutreffend. Hieran ist nichts zu ändern. Hans kann noch versuchen, die Umsatzsteuer seinen Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen. Ob er von dort noch Geld bekommt, steht in den Sternen.
Hans bleibt nur der Weg der Restschuldbefreiung! Und das in seinem Alter!
Fazit: Hätte sich Hans vorher von uns beraten lassen, so wäre ihm viel Unheil erspart geblieben. Er hätte nicht auf seinen Tennisbruder Friedwart hören sollen.