Das Klageverfahren
Hilft das Finanzamt dem Einspruch oder dem Antrag auf schlichte Änderung nicht ab und soll die Änderung gleichwohl herbeigeführt werden, so bleibt das
Klageverfahren
beim Finanzgericht.
Bevor Klage beim Finanzgericht anhängig gemacht wird, sollten auch hier die
Erfolgsaussichten
sorgfältig überprüft werden. Nicht unberücksichtigt dürfen die Kosten und die mitunter lange Verfahrensdauer bleiben.
Erscheint die Weiterverfolgung sinnvoll sowohl in rechtlicher, als auch in wirtschaftlicher Sicht, so ist die
Klage binnen einer
Frist von 1Monat
ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zu erheben.
Wir vertreten Sie sehr gerne vor dem Finanzgericht. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Die Prüfung der Erfolgsaussichten kann häufig zu einem günstigen Pauschalpreis realisiert werden. Lassen Sie uns hierüber sprechen.
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- abgelehnt: Alexander Limbach/shutterstock.com