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Das Klageverfahren

Das Klageverfahren

Hilft das Finanzamt dem Einspruch oder dem Antrag auf schlichte Änderung nicht ab und soll die Änderung gleichwohl herbeigeführt werden, so bleibt das

Klageverfahren

beim Finanzgericht.

Bevor Klage beim Finanzgericht anhängig gemacht wird, sollten auch hier die

Erfolgsaussichten

sorgfältig überprüft werden. Nicht unberücksichtigt dürfen die Kosten und die mitunter lange Verfahrensdauer bleiben.

Erscheint die Weiterverfolgung sinnvoll sowohl in rechtlicher, als auch in wirtschaftlicher Sicht, so ist die

Klage binnen einer

Frist von 1Monat

ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zu erheben.

 

Wir vertreten Sie sehr gerne vor dem Finanzgericht. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Die Prüfung der Erfolgsaussichten kann häufig zu einem günstigen Pauschalpreis realisiert werden. Lassen Sie uns hierüber sprechen.

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