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Die steuerliche Komponente

Die steuer (recht) liche Komponente

Wer Einnahmen erzielt und diese nicht ordnungsgemäß versteuert hat, sollte umfassend reinen Tisch machen.

Für eine Selbstanzeige ist es zwar zu spät.

Zwar wird das Finanzamt die Einnahmen schätzen. In der Regel bleiben dann bspw. Betriebsausgaben oder andere abzugsfähige Posten unberücksichtigt. Schon deshalb sollten die tatsächlichen Verhältnisse erklärt werden.

 

Zum anderen wirkt sich eine Kooperation mit den Finanzbehörden in aller Regel strafmildernd aus.

Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen oder vermitteln Ihnen einen unserer Kooperationspartner.