So erreichen Sie uns:

Verwaltungsverfahren zur Rückforderung

Verwaltungsrechtliches Verfahren zur Rückforderung der Hilfen

Wird festgestellt, dass Hilfszahlungen zu Unrecht geleistet wurden, so sind diese zurückzuzahlen. Dies ist zwingendes Recht. Der Handlungsspielraum der Behörde ist äußerst gering. Sie erlässt einen

Rückforderungsbescheid

Schon auf dieser Ebene ist zu prüfen, ob eine Rückforderung überhaupt zu Recht erfolgt. Diese Prüfung sollten Sie nicht selbst angehen.

Wir prüfen für Sie den Rückforderungsbescheid, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Längst nicht alle Rückforderungen sind rechtmäßig. Stellen wir Fehler fest, so ist gegen den Bescheid vorzugehen. Beachten Sie die hierfür gesetzten Fristen. Diese finden Sie auf dem jeweiligen Bescheid.

Wird die Rückforderung zu Recht verlangt, so lassen sich möglicherweise Modalitäten zur Rückzahlung (Ratenzahlungen) aushandeln.

Zwingende Voraussetzung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Behörden. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit uns.