Ausschlagung als (steuerliches) Gestaltungsmittel
Gerade bei sehr werthaltigen Nachlässen kann die Ausschlagung der Erbschaft zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Geschicktes Ausnutzen von Freibeträgen
Der typische Fall liegt dann vor, wenn der verwitwete Erblasser z.B. eine Tochter, diese aber wiederum 4 Kinder hat.
Nimmt die Tochter das Erbe als Alleinerbin an, so steht ihr einmalig der Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu. Hat der Nachlass einen Wert von 2 Mio €, so fällt ein nicht unerheblicher Betrag an Erbschaftsteuer an.
Vervielfachung der Freibeträge
Schlägt die Tochter die Erbschaft aus, so werden die 4 Enkel zu Erben nach dem Großvater. Jedem Erben steht dann derzeit ein Freibetrag in Höhe von 200.000 €.
Mithin können statt 400.000 € insgesamt 800.000 € steuerfrei vererbt werden.
Abflachung der Progression
Durch das Ausnutzen der Freibeträge wird für den steuerpflichtigen Anteil am Nachlass eine günstigere Progression erreicht. Auch dies kann erheblich dazu beitragen, eine Steuerersparnis herbeizuführen.
Änderung der Steuerklasse
Zu berücksichtigen ist auch, dass mitunter sich die Steuerklasse ändern kann. Auch dies kann interessante Effekte zu Tage fördern.
Achtung: Die Ausschlagung ist nur möglich innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbenstellung!
Lassen Sie sich von uns beraten – wir klären gemeinsam mit Ihnen, welches Verhalten aus erbrechtlicher und aus steuerrechtlicher Hinsicht sinnvoll ist. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Erstberatung unter 0681 3875 1450.