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Korrektur von Grundsteuerbescheiden

Korrektur von Grundsteuerbescheiden

Die Grundsteuer wurde reformiert. Sämtliche Grundstücke wurden neu bewertet. Auf dieser Basis haben die Gemeinden die Grundsteuer neu festgesetzt, mit teilweise erheblichen Abweichungen zu früher. Dies kann auch Erben treffen.

Der Weg zum Grundsteuerbescheid

Um das Verfahren verstehen zu können, muss man den Weg zu einem Grundsteuerbescheid, d.h. das dahinterstehende Verfahren kennen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in drei wesentlichen Schritten:

Feststellung Grundsteuerwert

Zunächst ermittelt das Finanzamt auf Grundlage der Angaben des Steuerpflichtigen den eigentlichen Grundsteuerwert. Dieser bildet im Wesentlichen den Wert ab, den das Grundstück aus Sicht des Finanzamts hat. Hierbei fließen v.a. Größe und Lage des Grundstücks, sowie seine Nutzung in die Bewertung ein. Dieser Wert kann erheblich von dem Verkehrswert abweichen, der einem Grundstück zukommt. Bereits hier ist eine der häufigsten Fehlerquellen zu sehen.

Berechnung Messzahl

Aus diesem Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt dann die sog. „Messzahl“. Dies ist ein Wert, der aus dem Grundsteuerwert abgeleitet wird. Sie dient der Gemeinde dazu, die eigentliche Grundsteuer zu berechnen.

Grundsteuerbescheid durch Gemeinde

Den eigentlichen Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde. Sie multipliziert -vereinfacht ausgedrückt- die Messzahl mit dem Hebesatz, den sie für die Grundsteuer festgesetzt hat. Die Hebesätze sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und können erheblich abweichen.

Was tun, wenn Grundsteuerbescheid falsch ist?

Gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid vorzugehen hat meist wenig Aussicht auf Erfolg. Es handelt sich hierbei um einen sog. Folgebescheid. Die Gemeinde setzt nur das um, was ihr das Finanzamt mitgeteilt hat. Hier passieren selten Fehler.

Grundlagenbescheid angreifen

Weitaus zielführender kann es sein, den Grundlagenbescheid anzugreifen. Entweder wurde der Grundsteuerwert falsch berechnet oder ab die Messzahl wurde unzutreffend ermittelt.

Einspruchsfrist abgelaufen – Folgen können gravierend sein

Sämtliche Grundlagenbescheide (Grundsteuerwert und Messbescheid) waren mit einer Rechtsmittebelehrung versehen. Mittel der Wahl wäre der Einspruch gewesen. In vielen Fällen wurde kein Einspruch eingelegt – die Folgen eines Fehlers werden erst jetzt sichtbar. Fehler können fatale Folgen haben. Grundsteuerbescheide sind für viele Jahre bindend.

Alles zu spät?

In der Regel kann eine verstrichene Einspruchsfrist nicht mehr nacgolt bzw. geheilt werden. Gleichwohl bestehen durchaus Chancen, Fehler in den Grundlagenbescheiden zu korrigieren. Das Bewertungsgesetz sieht hier eine Möglichkeit der Korrektur vor.

Konkret ist eine fehlerberichtigende Wertfortschreibung zu prüfen.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen ggf. Fehler zu beseitigen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.