So erreichen Sie uns:

Selbstanzeige

Selbstanzeige

Diese Möglichkeit wurde bewusst eingeführt, um Steuerpflichtige „auf den rechten Weg zurückzuführen“.

Vermögende Personen mit Konten in der Schweiz, die Einnahmen nicht versteuert haben – das kennt Jeder.

Aber: Die meisten Fälle der Steuerhinterziehung sind viel alltäglicher und unspektakulärer: Handwerker arbeiten „ohne Rechnung„, Miete wird „schwarz“ kassiert oder die Wohnung wird „schwarz“ geputzt.

Eine Selbstanzeige kann nur dann zur Straffreiheit führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten sind:

Die Tat darf noch nicht entdeckt sein.

Die Selbstanzeige muss vollständig und umfassend sein.

 

Sie müssen damit rechnen, dass bisher nicht abgeführte Steuern nachbezahlt werden müssen. Zudem werden Hinterziehungszinsen erhoben. Auch diese sind grundsätzlich zu zahlen. Aber auch wenn Sie Erbe geworden sind und feststellen, dass der Erblasser steuerlich gesündigt hat, heißt es: keine Zeit verlieren!

Gerne beraten wir Sie hierzu. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind schon standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Hier eine kleine Auswahl unserer Fälle aus der Praxis