Steuerfalle Kleinunternehmerregelung
§ 19 UStG hält eine -zumindest auf den ersten Blick- erhebliche Erleichterung für sog. Kleinunternehmer bereit. Derjenige, der die Voraussetzungen erfüllt, muss auf seinen Rechnungen weder Umsatzsteuer ausweisen, noch muss er sie an das Finanzamt abführen.
Voraussetzungen
Wer im vergangenen Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 22.000 € und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € erwirtschaftet, kann auf Antrag als Kleinunternehmer behandelt werden.
Vorteile
Die Vorteile liegen auf der Hand. Zum einen spart sich der Kleinunternehmer viel Aufwand bei der Verwaltung. Zum anderen kann er günstigere Preise anbieten. Wirtschaftlich sinnvoll ist dies jedoch nur bei privaten Endkunden. Unternehmerische Kunden können die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer geltend machen.
Nachteile
Die Nachteile sind jedoch auch offensichtlich: Einerseits bleibt dem Kleinunternehmer der Abzug von Vorsteuer verwehrt. Andererseits muss der Unternehmer zu jeder Zeit seine Umsätze kennen. Er muss stets prüfen, ob er die Voraussetzungen aktuell noch erfüllt. Typische Kleinunternehmer geraten hier schnell an ihre Grenzen.
Die große Gefahr lauert nämlich dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind und das Finanzamt hiervon Kenntnis erlangt. Dann wird die Erleichterung für das betreffende Jahr rückwirkend aufgehoben. Der Kleinunternehmer schuldet auf seine Umsätze dann die Umsatzsteuer – immerhin 19 %.
Weist das Finanzamt nach, dass der Kleinunternehmer Kenntnis hatte, dass er die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, so steht möglicherweise ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung im Raum.
Nachträgliche Korrekturen
Der Unternehmer muss dann zunächst (aus eigener Tasche) die geschuldete Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Zwar kann er seine zu Unrecht erstellten Netto-Rechnungen korrigieren. Er kann dann seinen Kunden die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen.
Achtung: Problematisch wird diese Vorgehensweise dann, wenn die Kunden nicht mehr zahlungsfähig sind. Dann bleibt der Unternehmer im Zweifel auf seinem Schaden sitzen.
Bevor Unternehmer irgendwelche Entscheidungen in steuerlicher Hinsicht treffen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Wir bieten eine Erstberatung für Existenzgründer zum Preis von derzeit 250,00 € netto, mithin 297,50 € an. HIerbei klären wir die wichtigsten Fragen in steuerlicher Hinsicht.
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