Missglückte Regelungen und häufige Fehler
Die Möglichkeiten, bei der Regelung des eigenen Nachlasses fatale Fehler zu machen sind schon in erbrechtlicher Hinsicht vielfältig – aber auch und gerade in steuerlicher Hinsicht. Fehler sind nicht nur teuer, sondern können auch schwer korrigiert werden – wenn überhaupt.
Hier einige Beispiele aus unserer Praxis:
Wenn der Opa das erlebt hätte…
G hat ein Aktiendepot. Dieses hat an seinem Todestag einen Wert von 1,5 Mio €. Dieses vererbt er seinen Kindern A und B. Diese haben einen Freibetrag in Höhe von jeweils 400.000 €, zusammen also 800.000 €.
A und B müssen eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt bewertet das Aktiendepot mit 1,5 Mio €, bezogen auf den Todestag. Dies ist zutreffend. Es kommt, wie es kommen musste: Seit G’s Tod ist der Wert tatsächlich auf 750.000 € gefallen.
Trotzdem müssen A und B auf Basis von 1,5 Mio € Erbschaftsteuer bezahlen. Dies schmälert den Nachlass weiter. Wäre G diese Folge bewusst gewesen, so hätte er eine andere Regelung treffen oder seinen Nachlass weniger volatil ausgestalten können.
Heiraten? Niemals!
D und S leben seit Jahren zusammen. Sie sind auch ohne Trauschein glücklich. D will für S vorsorgen und überschreibt ihm eines der Mietobjekte. Leider vergessen die beiden, dass der Freibetrag der Schenkungsteuer folglich nur 20.000 € beträgt. Das Finanzamt wird durch das Grundbuchamt über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Dann wird es sehr schnell sehr teuer. Nochmals teuer wird es, wenn D verstirbt und S ihn beerbt.
Eine rechtzeitige Regelung hätte viel Geld sparen können. Leider zu spät.
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