Rechtsanwalt für Steuerrecht
Nicht nur Unternehmer und Firmen kommen mit dem Steuerrecht in Berührung. Auch für Privatpersonen können sich vielfältige Berührungspunkte ergeben. Dann sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Vor dem Steuerfall
Planen Sie die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit, möchten Sie steuerliche Gestaltungsspielräume ausnutzen oder den eigenen Nachlass steuerlich optimal regeln, so drängen sich vielleicht folgende Fragen auf:
- Was tun, wenn ich Corona-Hilfen zu Unrecht beantragt habe?
- Welche Gestaltung bietet sich für die beabsichtigte Tätigkeit an?
- Sollte ich von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen?
- Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Möglichkeiten?
- Kann ich mit meinem Sachverhalt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen?
- Wie kann ich verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden?
- Bewege ich mich mit meiner Tätigkeit im rechtlichen Rahmen?
- Was bringt das Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetz?
- Ab welchen Grenzen muss ich steuerlich aktiv werden?
- Wie kann ich meinen Nachlass so regeln, dass möglichst wenig Erbschaftsteuer für meine Erben anfällt?
- Sollte ich über eine Adoption nachdenken?
- Welche Vor- und Nachteile bietet die Familiengesellschaft bzw. der Vermögenspool?
- Welche Besonderheiten gelten für ein Unternehmertestament?
- Welche Pflichten treffen mich als Grenzgänger?
- Was muss ich berücksichtigen, wenn ich eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreiben will?
Nach dem Steuerfall
Sie haben (unerfreuliche) Post vom Finanzamt bekommen, das Finanzamt folgt Ihrer Rechtsaufassung nicht, ein Ermittlungsverfahren wurden gegen Sie eröffnet oder Sie wurden Erbe? Dann beschäftigen Sie vielleicht folgende Fragestellungen:
- Wie muss ich mich dem Finanzamt gegenüber verhalten?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich im Ermittlungsverfahren?
- Wie sind Kryptowährungen steuerlich zu behandeln?
- Welche Pflichten treffen mich als Erben?
- Welche steuerlichen Pflichten treffen mich als Erben?
- Wie erfolgt die Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bzw. Erbfällen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, Fehler in der Vergangenheit möglichst glimpflich zu bereinigen?
- Wie kann ein Testament zu strafrechtlichen Ermittlungen führen?
- Wie kann ich durch die Ausschlagung der Erbschaft Steuern sparen?
- Habe ich noch die Möglichkeit der Selbstanzeige?
- Wie weit sollten meine Auskünfte gehen?
- Welche Möglichkeiten habe ich, gegen Steuerbescheide vorzugehen?
- Was passiert, wenn gegen mich ein Haftungsbescheid erlassen wurde?
- Wie kann ich mich vor einer Vollstreckung des Steuerbescheids schützen?
- Was tun, wenn ich Corona-Hilfen zu Unrecht beantragt oder erhalten habe?
- Was tun, wenn mir Kindergeld verwehrt wird oder ich es zu Unrecht erhalten habe?
- Was tun, wenn mir das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb der Photovoltaikanlage oder dem Blockheizkraftwerk aberkennt?
Das Steuerrecht ist vielschichtig und komplex. Ausführungen auf einer Homepage können eine konkrete Betrachtung des Einzelfalls mit all seinen Facetten nicht ersetzen. Einen ersten Überblick verschafft die Erstberatung. Diese kann persönlich vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Unter „Aktuelles“ (siehe unten rechts) berichten wir immer aktuell über Fälle aus unserer täglichen Praxis, damit Sie sehen, wie vielschichtig Steuerrecht sein kann.
Auf unserer Webseite wollen wir Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Problemkreisen Sie möglicherweise konfrontiert werden können.
Weitergehende Informationen zu ausgesuchten Themen im Erbrecht finden Sie hier und nochmals komprimiert zum Download
Ihr Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für Fragen rund um das Steuerrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer gerne zur Verfügung.
Gerne übernehmen wir auch die Vertretung vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht in Untervollmacht für auswärtige Kollegen bzw. Steuerberater.
Rechtsanwalt Dominik M. Auer
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und schloss das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Ihm wurde sodann der akademische Grad des Diplom-Juristen verliehen. Anschließend absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.
Sowohl im Studium als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Kanzlei in Saarbrücken, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch forensisch vor Gericht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Auer betreut neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuerrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit dem Bezug zum Steuerrecht bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen wie z.B. dem Steuerrecht übernimmt Herr Auer ebenfalls sehr gerne.
Mitgliedschaften:
Wie kann ich mir einen ersten Überblick über meine steuerrechtliche Situation verschaffen?
Einen ersten Überblick kann die Erstberatung verschaffen. Diese kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
Ist eine Erstberatung kostenlos?
Nein. Die Erstberatung kostet derzeit 200 € brutto. Dafür erhält der Mandant aber auch konkrete Antworten auf seine Fragen. Er hat hinterher einen Überblick, ob er aktiv werden sollte und welche Schritte erforderlich sind.
Kann ich meine Unterlagen und Fragen vorab schicken?
Ja! Dies erleichtert die Beratung und ermöglicht, noch dezidierter auf den Einzelfall eingehen zu können.
Bildquellen
- Finanzamt: Alexander Limbach/shutterstock.com
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