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nach dem Steuerfall

Steuerrecht geht Jeden an

Sie fragen sich: Was habe ich mit dem Steuerrecht zu tun? Sehr schnell werden Sie merken: eine ganze Menge !

Sie kommen sehr schnell mit dem Steuerrecht in Berührung; so z.B. bei unerfreulicher Post vom Finanzamt, wenn Sie Corona-Hilfe zu Unrecht erhalten oder Besuch von der Steuerfahndung haben. Aber auch wenn eine Steuerprüfung durchgeführt wird oder Sie Erbe geworden sind, spielt das Steuerrecht plötzlich eine Rolle.

Oft ist es zwar spät, aber häufig noch nicht zu spät. Werden Sie mit einem dem steuerlichen Sachverhalt konfrontiert, so sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen.

Es ist niemals zu spät, vernünftig und weise zu werden; es ist aber jederzeit schwer, wenn die Einsicht spät kommt, sie in Gang zu bringen.

Sollten Sie Post vom Finanzamt bekommen, gleichviel ob es sich um einen Steuerbescheid oder eine sonstige Aufforderung handelt, so sollten Sie keine Zeit verlieren.

Dies gilt auch, wenn Sie Besuch von der Steuerfahndung bekommen oder durch die Buß- und Strafsachenstelle vorgeladen werden. Dann machen Sie bitte zunächst Gebrauch von Ihrem

Recht zu schweigen

Um den Rest kümmern wir uns. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Behörden Schlimmeres verhindern kann.

Eine kleine Auswahl gängiger Fälle aus unserer Praxis finden Sie hier.

 

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