Dauerbrenner Kindergeld
Immer wieder bestehen Differenzen, ob die Voraussetzungen für Kindergeld vorliegen oder nicht.
Kindergeld und Steuerrecht?
Fragen rund ums Thema Kindergeld sind im Einkommensteuergesetz (EstG) ab §§ 62 EStG geregelt.
Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 EStG. Demnach erhält in der Regel nur derjenige Kindergeld, wer seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und Kinder im Sinne von § 63 EStG regelmäßig versorgen.
Alleine schon die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Kindergeld besteht, führt häufig zu Streit zwischen Eltern und Behörden. Interessant wird das Ganze dann, wenn der Steuerfall Auslandsbezug hat.
Aber auch die Frage, in welcher Höhe ein Anspruch besteht, sorgt nicht selten für unterschiedliche Auffassungen.
Immer dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht verwehrt wird, sollten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Strafverfahren wegen Kindergeld?
Haben Sie Kindergeld zu Unrecht erhalten, so wird dieses zurückzuzahlen sein. Damit nicht genug: Häufig wird auch ein Strafverfahren gegen Sie in die Wege geleitet. Ihnen wird dann Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dies ist kein Kavaliersdelikt.
Spätestens dann sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und uns unverzüglich kontaktieren. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung Tel. 0681 3875 1450