Sowohl im Studium an der Universität des Saarlandes, als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Saarbrücker Kanzlei, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte. Dort erweiterte er das Beratungsspektrum um den Bereich Steuer- und Steuerstrafrecht.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch vor Gericht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Auer betreut seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuer- und Steuerstrafrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit dem Bezug zum Steuerrecht bilden einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Auch Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen, bspw. dem Steuerrecht übernimmt Herr Auer sehr gerne. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein frühzeitiges dezidiertes Gespräch mit den zuständigen Behörden oftmals zielführender ist, als die klassische Konfliktverteidigung.
Aufgrund seiner privaten Affinität zu Oldtimern vertritt Dominik M. Auer seine Mandanten gerne auch im Zusammenhang mit dem Ankauf, der Restaurierung und der Reparatur von historischen Kraftfahrzeugen aller Art.