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Grenzüberschreitende Sachverhalte

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Immer dann, wenn ein steuerlicher Sachverhalt mehrere Länder und deren Rechtsordnungen berührt, sollten Sie sich beraten lassen.

Die häufigsten Fälle in der Grenzregion zu Frankreich und Luxembourg sind:

Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in Frankreich?

Sie wohnen in Perl und arbeiten in Luxembourg?

Sie wohnen in Deustchland und haben ein Häuschen am Stockweiher?

Sie wohnen in Deutschland und haben in Frankreich Immobilien oder Geld geerbt?

Vielfach sind solche Sachverhalte durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern geregelt. Ist dies nicht der Fall, so sieht die Abgabenordnung (AO) Möglichkeiten der Anrechnung vor. Gerade im Erbrecht kann dies erhebliche Bedeutung haben. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie zum Download hier

Wir beraten Sie zu diesen Punkten sehr gerne. Soweit erforderlich korrespondieren wir auch mit ausländischen Behörden in Landessprache (Französisch, Englisch).