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Vorsorge

Steuerrechtliche Vorsorge ist besser als Nachsorge

Ganz gleich ob Sie sich selbständig machen, bestehende Strukturen verändern oder steuerliche Gestaltungsspielräume optimieren wollen – eine steuerrechtliche Beratung im Vorfeld zahlt sich in jedem Fall aus.

Aber auch wenn Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihren einstigen Nachlass steueroptimal an die Erben übergeben können und welche Möglichkeiten Sie bereits zu Lebzeiten haben sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen.

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Eine rechtzeitige Beratung kann Sie aber auch vor einer möglichen Strafverfolgung schützen. Entweder weisen wir Sie darauf hin, dass eine beabsichtigte Tätigkeit steuerlich relevant ist. Dann können von Anfang an entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Ist es hierfür zu spät, so prüfen wir den Sachverhalt und raten Ihnen ggf. zur Selbstanzeige. Sollte es hierfür zu spät sein, so versuchen wir, die Folgen für Sie so gering als möglich zu halten. In jedem Fall begleiten wir dieses Verfahren dann auch bis zum Schluss.