Kryptowährungen – auch steuerrechtlich Neuland?
Alternative Anlagen wie Kryptowährungen (Bitcoin etc.) sind als Anlagemöglichkeit zwar noch nicht so bekannt wie Aktien, Fest- oder Tagesgeld. Gleichwohl wird diese Möglichkeit der Geldanlage immer beliebter. Damit stellen sich auch steuerliche Fragen.
Lange Zeit Unklarheiten
Die steuerliche Behandlung, v.a. der Gewinne aus Tausch und Handel war lange Zeit nicht eindeutig geklärt. Die einen glaubten, es handele sich um Gewinne aus Kapitalvermögen. Wieder andere nahmen an, die Gewinne seien nicht steuerbar – alles falsch, mit teilweise gravierenden Folgen.
Steuerbarkeit nunmehr klargestellt – BFH IX R 3/22
Tatsächlich ist spätestens seit einem wegweisenden Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 14.02.2023 klargestellt: es handelt sich um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, soweit die Kryptowährungen im Privateigentum gehalten werden. Die Gewinne sind mithin steuerbar und in der Steuererklärung anzugeben.
Änderung vergangener Steuererklärungen?
Für diejenigen, die in der Vergangenheit mit Kryptowährungen gehandelt oder diese getauscht haben und die Gewinne nicht oder nicht ordnungsgemäß versteuert haben, besteht dringender Handlungsbedarf!
Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung
Wer in der Vergangenheit Gewinne aus solchen Geschäften nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht angegeben hat, der könnte bald unangenehme Post vom Finanzamt bekommen. Es steht der Verdacht der Steuerhinterziehung oder zumindest der leichtfertigen Steuerverkürzung im Raum.
Ausweg Selbstanzeige?
Gewiss hat Jeder schon von einer Selbstanzeige gehört – aber sicher auch von den Fehlern, die hierbei lauern; prominente Beispiele kennt sicher jeder. Möglicherweise erübrigt sich eine Selbstanzeige aber auch, weil die Besteuerung ordnungsgemäß erfolgt ist oder bereits Verjährung eingetreten ist.
Wir prüfen für Sie, ob Handlungsbedarf besteht und setzen die erforderlichen Schritte gerne für Sie um – selbstverständlich diskret und zielgerichtet!
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.