Die Adoption zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) schaffen große Handlungsfreiheit. Auch noch so entfernt oder überhaupt nicht Verwandte können (gewillkürte) Erben sein.
Allerdings sorgen solche Konstellationen für eine sehr hohe Belastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Der Freibetrag beläuft sich derzeit in solchen Fällen auf lediglich 20.000 €. Gerade bei größeren Vermögen entsteht schnell der Bedarf an Optimierungen.
Adoption als Lösung?
Der Freibetrag zwischen Eltern und Kindern beläuft sich derzeit auf 400.000 €. Durch geschickte Gestaltungen können so sehr hohe Summen steuerneutral verschenkt oder vererbt werden. Zu berücksichtigen ist, dass möglicherweise sogar der doppelte oder sogar vierfache Freibetrag (einmal von den leiblichen Eltern und einmal von den Adoptiveltern) genutzt werden kann. Ein weiteres Gestaltungsmittel ist die vorweggenommene Erbfolge. Allerdings ist eine sog. Erwachsenenadoption kein Allheilmittel!
Teufel steckt im Detail
Wie so oft verbergen sich hinter einer auf den ersten Blick klugen Idee sehr viele rechtliche Klippen, die es zu umschiffen gilt. Losgelöst von familienrechtlichen Folgen werden an die Erwachsenadoption sehr hohe Anforderungen gestellt.
Wichtigstes Kriterium wird die sog.
„sittliche Rechtfertigung“
sein. Diese wird in aller Regel dann nicht vorlegen, wenn die Adoption ersichtlich dazu dient, übrige Abkömmlinge schlechter zu stellen oder sie ausschließlich steuerrechtliche Interessen verfolgt. Vielmehr muss ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits bestehen oder zumindest zu erwarten sein. Freundschaftliche Verhältnisse reichen nicht aus (vgl. nur BayObLG, 04.09.95).
Gleichwohl kann die Steueroptimierung natürlich ein zulässiger Nebenzweck sein.
Wir beraten Sie gerne, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie sich (auch) die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Adoption zu Nutze machen können. Wir zeigen Ihnen auch Alternativen auf, die ohne Adoption auskommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie sich zu einer Adoption entscheiden, so begleiten wir auch dieses Verfahren sehr gerne.
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