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Der Schwarz-Maler

Von einem Maler, der gerne „schwarz“ streicht

Gerhard war seit seinem 14. Lebensjahr Maler und Lackierer. An sich arbeitete er als angestellter Maler und Lackierer bei der Firma Himmelblau.

Er hat auch immer mal das ein oder andere Zimmer „ohne Rechnung“ gestrichen. Mit 60 erreichte Gerhard seinen wohlverdienten Ruhestand.

Hierzu fühlte er sich aber zu jung. Außerdem hatte er Angst um seine Ehe, wenn er auf einmal so viel zu Hause ist.

Er hatte eine Idee: Er entwarf an seinem PC einen Briefkopf für seine angebliche Firma „Malerarbeiten G“. Auch eine Steuernummer erfand er.

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt

Kunden hatte er ja noch von früher.

Über Jahre hinweg erbrachte er seine Leistungen. Wenn die Kunden dies wünschten, erstellte er auch eine Rechnung.

Eine Betriebsprüfung bei einem seiner Kunden brachte es dann zu Tage:

Gerhards Firma existierte überhaupt nicht. Steuern hat er nicht bezahlt. Umsatzsteuer hatte er zwar ausgewiesen, jedoch nie abgeführt. Die Steuernummer war frei erfunden.

Über die Jahre kamen so 250.000 € an Umsätzen zusammen.

Die Einnahmen der letzten Jahre wurden geschätzt.

Schätzung nie zu Gunsten des Steuerpflichtigen

Eine Schätzung fällt fast nie zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus. Er musste hierfür die Steuern nachbezahlen.

Leider hatte Gerhard über die Jahre die Belege für seine Materialien (Farbe, Pinsel, Tapeten) nicht aufbewahrt. Gleichwohl konnten diese zumindest teilweise berücksichtigt werden.

Das Strafverfahren wurde mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe abgeschlossen.

Auch hier konnten wir schlimmeres verhindern. G gilt nach wie vor nicht als vorbestraft.