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Steuerfalle e-bay

Steuerfalle e-bay

Anton sammelt seiner Kindheit Briefmarken. Irgendwann hat er entdeckt, dass er durch den Verkauf von Sammlerstücken wieder an neues Kapital kommt, um sich Briefmarken zu kaufen. Er ist seit Jahren daher bei e-Bay aktiv. Er kauft und verkauft Briefmarken.

Seine Frau Berta kauft gebrauchte Kinderkleidung, Spielsachen etc. auf Flohmärkten und Basaren. Diese bereitet sie dann auf und verkauft sie ebenfalls über e-bay.

Von einem Freund hat er am Stammtisch erfahren, dass dies unproblematisch sei. Sowohl er, als auch seine Frau handelten ja im Rahmen des Hobbys.

Bei 3000 € Gewinn pro Monat nur Hobby?

Irgendwann klingelt es bei Anton und Berta an der Haustür. 2 freundliche Herren von der Steuerfahndung stehen vor seiner Tür. Sie durchsuchen die Wohnung und nehmen den Laptop, das I-Pad, sowie die beiden Handys mit.

Vorwurf der Steuerhinterziehung

Umgehend wenden sich Anton und Berta an unsere Kanzlei. Wieder einmal muss Anton feststellen, dass das Stammtischgespräch leider nur die halbe Wahrheit war.

Grenze zur Gewerblichkeit überschritten

Anton und Berta hatten die Grenze zum bloßen Hobby überschritten. Anton wurde so -unbemerkt- zum gewerblichen Briefmarkenhändler, seine Frau zur Händlerin für Kinderbedarf.

Beide hätten müssen die Einnahmen versteuern. Auch hätten sie u.U. müssen Umsatzsteuer abführen. Sie lagen nämlich über der Grenze des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Anton und Berta wurden im Nachhinein zur Einkommen- und Umsatzsteuer herangezogen. Die Belastung konnte durch unser Vorgehen erheblich gesenkt werden.

Anton und Berta wurden im Strafverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt.

Alles in allem wäre es sinnvoller gewesen, wenn sich die Eheleute im Vorfeld informiert hätten, ob und ggf. welche steuerlichen Pflichten sie treffen.

Auch dies bieten wir an.