So erreichen Sie uns:

Rechtsanwalt für Steuerrecht

Nicht nur Unternehmer und Firmen kommen mit dem Steuerrecht in Berührung. Auch für Privatpersonen können sich vielfältige Berührungspunkte ergeben. Dann sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

 

 

Vor dem Steuerfall

Planen Sie die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit, möchten Sie steuerliche Gestaltungsspielräume ausnutzen oder den eigenen Nachlass steuerlich optimal regeln, so drängen sich vielleicht folgende Fragen auf:

Nach dem Steuerfall

Sie haben (unerfreuliche) Post vom Finanzamt bekommen, das Finanzamt folgt Ihrer Rechtsaufassung nicht, ein Ermittlungsverfahren wurden gegen Sie eröffnet oder Sie wurden Erbe? Dann beschäftigen Sie vielleicht folgende Fragestellungen:

Das Steuerrecht ist vielschichtig und komplex. Ausführungen auf einer Homepage können eine konkrete Betrachtung des Einzelfalls mit all seinen Facetten nicht ersetzen. Einen ersten Überblick verschafft die Erstberatung. Diese kann persönlich vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Unter „Aktuelles“ (siehe unten rechts) berichten wir immer aktuell über Fälle aus unserer täglichen Praxis, damit Sie sehen, wie vielschichtig Steuerrecht sein kann.

Auf unserer Webseite wollen wir Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Problemkreisen Sie möglicherweise konfrontiert werden können.

Weitergehende Informationen zu ausgesuchten Themen im Erbrecht finden Sie hier und nochmals komprimiert zum Download

Ihr Ansprechpartner

Als Ansprechpartner für Fragen rund um das Steuerrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer gerne zur Verfügung.

Gerne übernehmen wir auch die Vertretung vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht in Untervollmacht für auswärtige Kollegen bzw. Steuerberater.

 

Rechtsanwalt Dominik M. Auer

Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer wurde 1986 in St. Ingbert geboren und lebt bis heute dort.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und schloss das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Ihm wurde sodann der akademische Grad des Diplom-Juristen verliehen. Anschließend absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.

Sowohl im Studium als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Kanzlei in Saarbrücken, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch forensisch vor Gericht zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Auer betreut neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuerrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit dem Bezug zum Steuerrecht bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen wie z.B. dem Steuerrecht übernimmt Herr Auer ebenfalls sehr gerne.

 

Mitgliedschaften:

 

FAQ
Wie kann ich mir einen ersten Überblick über meine steuerrechtliche Situation verschaffen?

Einen ersten Überblick kann die Erstberatung verschaffen. Diese kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Ist eine Erstberatung kostenlos?

Nein. Die Erstberatung kostet derzeit 200 € brutto. Dafür erhält der Mandant aber auch konkrete Antworten auf seine Fragen. Er hat hinterher einen Überblick, ob er aktiv werden sollte und welche Schritte erforderlich sind.

Kann ich meine Unterlagen und Fragen vorab schicken?

Ja! Dies erleichtert die Beratung und ermöglicht, noch dezidierter auf den Einzelfall eingehen zu können.